Offener Brief: Hohe Standards im Arznei- und Gesundheitswesen durch TTIP nicht gefährdet

Offener Brief des Vertreters der EU-Kommission Johann Sollgruber an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer Artur Wechselberger

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. med. univ. Dr. phil. Artur Wechselberger,

in einer Presseaussendung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) vom 10. Juli 2015 werden Sie mit den Worten zitiert, dass “das Europäische Parlament diese Grundsätze (gesundheitspolitische Selbstbestimmung Österreichs) beachtet und besonderes Augenmerk auf den Schutz der europäischen Gesundheitssysteme legt.”

Wir teilen Ihre Sorge um den Erhalt der hohen Standards im österreichischen und europäischen Arzneimittel- und Gesundheitswesen. Wir möchten klarstellen, dass es bei dem transatlantischen Abkommen nicht darum geht, Standards abzusenken. In vielen Bereichen wird auf beiden Seiten des Atlantiks dasselbe Schutzniveau verfolgt, allerdings existieren unterschiedliche Verfahren zur Messung dieser Standards. Der EU-Rechtsbestand hinsichtlich der Erzeugung, der Zulassung und der Vermarktung von Medikamenten und Medizinprodukten wird dabei nicht abgeändert.

Es geht vielmehr darum die Produktionsabläufe für Arzneimittel sehr streng auf ihre Gleichwertigkeit zu prüfen und dort, wo doppelte oder ineffiziente Verfahren bestehen, eine Harmonisierung der Verfahren (auch bei klinischen Versuchen) anzustreben. Das Ziel ist, einen besseren und gezielteren Einsatz der Ressourcen der Regulierungsinstanzen zu ermöglichen und die Weiterentwicklung der besten Regulierungspraxis zu erleichtern. Dabei werden nicht nur die Standards gewahrt, sondern auch die Patientensicherheit erhöht, Innovationen gefördert und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet. In diesem Zusammenhang sei auch auf die wesentlich strengeren Zulassungsvorschriften für pharmazeutische Produkte in den USA verwiesen.

In Bezug auf nationale Souveränität im Bereich Gesundheitswesen sind darüber hinaus besondere Garantien vorgesehen. Es wird den Mitgliedsstaaten weiterhin vorbehalten sein über die Behandlung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu entscheiden. Das geplante Abkommen schreibt weder eine Privatisierung von Dienstleistungen vor, noch hindert es, ein bestehendes Angebot an öffentlichen Dienstleistungen auszubauen. Des Weiteren wird das Abkommen die Staaten nicht daran hindern, öffentliche Dienstleistungen anzubieten, die zuvor von privaten Anbietern erbracht wurden.

In der Presseaussendung der ÖÄK werden auch außergerichtliche Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren abgelehnt. Aus der Sicht der Europäischen Kommission ist zu sagen, dass es im Rahmen von TTIP für US-Unternehmen nicht möglich sein wird, eine Regierung allein auf Grundlage von entgangenen Gewinnen zu verklagen. Der neue, reformierte Ansatz der Europäischen Kommission im Bereich Investitionsschutz stellt sicher, dass sowohl ein hohes Schutzniveau als auch das Recht der EU auf Regulierung und Wahrung des Gemeinwohls gewahrt werden. Durch die klare Definition von Investitionsschutzstandards sowie die Festlegung von Verfahrensabläufen nach dem Vorbild des klassischen Gerichtswesens ist sichergestellt, dass Investoren keine ungerechtfertigten Schadensansprüche geltend machen können.

Wir bieten Ihnen gerne an darüber in einen öffentlichen Austausch zu treten wie die Standards auch vor dem Hintergrund einer Transatlantischen Partnerschaft gewahrt werden können. Wir laden Sie daher ein, im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Haus der Europäischen Union mit Vertretern der Europäischen Kommission darüber zu diskutieren.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Johann Sollgruber
Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich a.i.

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