Die Bedürfnisse eines jeden Menschen ändern sich im Laufe seines Lebens – von einer guten Ausbildung, über ein Eigenheim bis hin zu einer soliden Altersvorsorge. Ähnlich verhält es sich auch im Berufsleben. Raiffeisen Private Banking in Wien bietet Ärztinnen und Ärzten mit der Raiffeisen Ärzte Million eine attraktive und unbürokratische Finanzierungsform für die sich verändernden Anforderungen im Laufe einer medizinischen Karriere.
„Jeder Arzt hat unterschiedliche Bedürfnisse. Bei einem Jungarzt stehen beispielsweise eine etwaige Ordinationsgründung und deren Finanzierung im Vordergrund. Ein Arzt, der vor seiner Pensionierung steht, denkt wiederum an Themen wie Ordinationsübergabe oder Vermögensweitergabe im privaten Bereich“, erklärt Anna Katharina Marx, Teamleiterin für Freie Berufe & Ärzte von Raiffeisen Private Banking Wien. „Für all diese Bedürfnisse haben wir die Raiffeisen Ärzte Million entwickelt“. Dabei handelt es sich um eine auf die Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzten abgestimmte Investitionsfinanzierung, die es ermöglicht, zu besonderen Konditionen in wichtige Bereiche wie etwa Ordinationsgründungen und -erweiterungen oder bauliche Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen zu investieren. Der Name „Ärzte Million“ kommt daher, dass Raiffeisen für diese günstige Finanzierungsform eine Million Euro pro Bezirk reserviert hat. Der Kunde erhält innerhalb von fünf Tagen ab Vorlage aller Unterlagen eine Grundsatzentscheidung zur Finanzierung und kann dadurch seine Vorhaben schnell und unbürokratisch umsetzen. „Neben Ordinationsgründungen und -erweiterungen wird die Ärzte Million oft für die Finanzierung medizinischer Geräte verwendet – vom 3D-Panorama-Röntgen für einen Zahnarzt über ein Knochendichtedensitometer für einen Orthopäden bis hin zum Lasergerät für einen Hautarzt.“
Raiffeisen Ärzte Million im Überblick
- Einmalkredit (mindestens 15.000 Euro, maximal 150.000 Euro pro Betrieb)
- Variable Verzinsung 3-Monats-Euribor plus 0,95 % Fixmarge
- Laufzeit 5 oder 10 Jahre
- Vierteljährliche Kapitalraten zuzüglich Zinsen
- Bearbeitungsgebühr einmalig 2,0 % bis 3,5 % (bonitäts- und sicherheitenabhängig)
- Für Investitionen in Praxisgründungen inkl. Ablösezahlungen, Investitionen in Ordinationsräumlichkeiten oder in medizinische Geräte, Ersatz-, Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, bauliche Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen oder Investitionen in Barrierefreiheit.