Am 10.01.2018 überreichte die Vertretung der Innsbrucker Medizinstudierenden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Tirol Kliniken, HR. Dr. Dietmar Schennach, die Empfehlung von Seiten der Studierenden, eine Aufwandsentschädigung an den Tirol Kliniken im Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) einzuführen. Diese findet breite Zustimmung von allen Instanzen der Medizinischen Universität Innsbruck, der Mehrheit der Tiroler Landtagsparteien, den Hochschulvertretungen der österreichischen medizinischen Universitäten, den Innsbrucker Hochschulvertretungen und der ÖH Bundesvertretung, welche ihre Unterstützung jeweils auch in Form von Unterschriften am offenen Brief festgehalten haben.
Im Anschluss an die fünfjährige universitäre Ausbildung stellt das KPJ den abschließenden praktischen Teil des Medizinstudiums dar, in dem die studentische Mitarbeit in den Krankenanstalten eine maßgebliche Entlastung der KlinikärztInnen bedeutet.
Eine repräsentative Umfrage ergab, dass sich derzeit acht von zehn Innsbrucker Medizinstudierenden gegen eine Absolvierung ihres KPJs an den Tirol Kliniken entscheiden, da diese im Gegensatz zu anderen Tiroler Spitalsträgern bislang keine Aufwandsentschädigung entrichten. Die Studierenden nutzen das KPJ häufig dazu, künftige Arbeitgeber kennenzulernen; die Mehrzahl der Mediziner bleiben jenen Zentren auch im späteren Arbeitsleben treu, in welchen sie während ihres KPJs positive Erfahrungen gemacht haben.
Eine positive Entwicklung zeigte sich in einer neuen Erhebung der Medizinischen Universität Innsbruck: JungärztInnen lassen sich nunmehr nach Abschluss ihrer universitären Ausbildung vermehrt in Österreich und nicht in den deutschsprachigen Nachbarländern nieder. Damit diesem Trend weiterer Aufwind verliehen wird, ist die Entrichtung einer angemessenen finanziellen Entschädigung ein wichtiger Schritt, um auch die künftige medizinische Versorgung im Bundesland Tirol zu gewährleisten.
Viele lernen bereits in den ersten fünf Jahren des Studiums die guten Arbeits- und Lebensbedingungen Tirols zu schätzen, müssen jedoch aus ökonomischen Gründen die medizinische Ausbildung an anderen Standorten fortführen und kehren überwiegend nicht wieder zurück. Mit der ab Herbst 2018 stattfindenden Ausweitung des 32-wöchigen KPJs auf 48 Wochen wird sich diese Problematik weiter verschärfen.
Ein starker Appell ergeht daher an alle involvierten politischen und medizinischen Entscheidungsträger, insbesondere an den Aufsichtsrat und die zukünftige Landesregierung:
Diese sind dazu angehalten, die bis dato gute medizinische Versorgung für die Zukunft sicher zu stellen! Denn nur mit einer KPJ-Aufwandsentschädigung wird ein weiterer Stein auf das solide Fundament des medizinischen Versorgungsgebiets Tirols gesetzt.