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Schulärzte-Verordnung: Impfungen an Schulen klar geregelt

Schulärzte-Verordnung: Impfungen an Schulen klar geregelt (Credit: Bwag/Wikimedia)

Das in Österreich etablierte Schularztwesen ist ein seit Jahrzehnten gut entwickeltes System. Schulärztinnen und Schulärzte besorgen in Verbindung mit den jährlichen Untersuchungen im Rahmen des Schulwesens auch einige Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend. Durch diese neue Verordnung wird eine explizite Rechtsgrundlage für die Durchführung von Impfungen durch Schulärztinnen und Schulärzte geschaffen. „Mit dieser Verordnung schaffen wir eine Rechtsgrundlage für Impfungen durch Schulärztinnen und Schulärzte. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Durchimpfungsrate und können die schulbesuchenden Kinder und Jugendliche zukünftig besser vor Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern schützen“, betont Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl

Kosten durch Impfprogramm abgedeckt

Mit dieser Verordnung wird der rechtliche Rahmen geschaffen, dass Schulärztinnen und Schulärzte Impfungen durchführen können. Die Impfungen selbst werden durch das seit 1997 bestehende Impfprogramm finanziert. In diesem Zusammenhang trägt der Bund derzeit € 16 Millionen, dies sind zwei Drittel der Gesamtkosten für die Impfstoffe. Distribution sowie Verabreichung der Impfstoffe werden von den Bundesländern und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übernommen. Diese Vereinbarung zum kostenfreien Impfprogramm deckt somit sämtliche Kosten ab. Die Möglichkeit, die Impftätigkeit im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogrammes z.B. an Amtsärztinnen und Amtsärzte oder andere Ärztinnen und Ärzte zu übertragen, bleibt weiterhin bestehen.Der vom Gemeindebund verlangte Konsultationsmechanismus zur Schulärzte-Verordnung wurde von diesem nach Überarbeitung der Verordnung zurückgezogen. Die Mitarbeit der Schulärztinnen und Schulärzte bei der Erhöhung der Durchimpfungsraten ist somit außer Streit gestellt.

Bewältigung von Infektionskrankheiten

Durch die Verordnung wird auch die Zusammenarbeit zwischen Amtsärztinnen und Amtsärzten mit Schulärztinnen und Schulärzten optimiert, um im Falle des Ausbruchs von Infektionskrankheiten (z.B. Masern) noch schneller, besser und koordinierter reagieren zu können. Damit wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler in einer betroffenen Schule zu sichern.

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