In einem Schreiben an alle Spitalsträger in Wien hat die Ärztekammer diese ersucht, allen Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise medizinischem Fachpersonal, die einer Risikogruppe angehören, die Möglichkeit auf Dienstfreistellung oder, falls dies möglich ist, Homeoffice zu gewähren.
In Zeiten von COVID-19 sei es von essenzieller Bedeutung, besonders darauf zu achten, das Infektionsrisiko zu minimieren und so Menschenleben zu schützen, betont dazu Wolfgang Weismüller, Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien.
Ganz besonders schützenswert seien jene Risikogruppen, bei denen, etwa aufgrund ihres Alters oder relevanter Vorerkrankungen im Falle einer Infektion, mit einem schwereren Krankheitsverlauf zu rechnen sei. Laut der Ärztekammer vorliegenden Informationen habe der Wiener Krankenanstaltenverbund dies bereits zu Beginn der Pandemie weitestgehend umgesetzt, „es sollte aber für alle Spitalsträger in Wien gelten“, so Weismüller.
Untermauert wird die Forderung vom renommierten Verfassungsjuristen Heinz Mayer, der kürzlich in einem Artikel in der Tageszeitung „Die Presse“ genau darauf Bezug genommen und die derzeitige Ausnahmeregelung für kritische Infrastruktur des betreffenden Covid-19-Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft hat.