Ab Herbst soll der Elektronische Impfpass als Pilotprojekt in ganz Österreich starten. Die rechtlichen Grundlagen dafür schafft eine Novelle zum Gesundheits-Telematikgesetz, die vergangenen Dienstag im Gesundheitsausschuss mehrheitlich angenommen wurde. Nach der erforderlichen Notifikation durch die EU soll das Gesundheits-Telematikgesetz im Herbst beschlossen werden und anschließend in die erste Pilotphase gehen.
Ziel des Pilotprojektes ist es, eine weitere Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements zu erreichen. Besonders in Hinblick auf den Herbst, wo das Coronavirus und die Influenza – mit sehr ähnlicher Symptomatik – wieder gleichzeitig auftreten werden, ist es enorm wichtig, auf valide und ganzheitliche Daten zurückgreifen zu können. Das Pilotprojekt soll bis Herbst 2021 schrittweise bis zur Endversion ausgebaut werden.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Der E-Impfpass ist ein wichtiges Instrument, das wir aufgrund der Coronakrise nun vorziehen und bereits im Herbst mit einem Pilotprojekt starten werden. In einem ersten Schritt soll der E-Impfpass im Zuge des Pilotprojektes den Papierimpfpass mit den damit verbundenen Nachteilen ersetzen. In einem weiteren Schritt soll ein zentrales Impfregister unter strengsten Auflagen des Datenschutzes geschaffen werden, das eine schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen schafft. Somit werden valide Aussagen zu Durchimpfungsraten möglich. Ein zentrales Ziel ist es, eine Erinnerungsfunktion zu schaffen, die vor allem Vorteile für PatientInnen und ÄrztInnen bringen wird.“
Im Zuge des Pilotprojektes sollen vor allem Anwendbarkeit, Akzeptanz bei ÄrztInnen und PatientInnen sowie die Funktionalität evaluiert werden und in die weiteren Ausbauschritte einfließen.