Die Österreichische Ärztekammer fordert die Österreichische Bundesregierung auf, sobald wie möglich die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die COVID-19-Schutzimpfung – entsprechend der Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen – als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt. Ein entsprechender Antrag wurde im jüngsten ÖÄK-Vorstand angenommen.
Die gesetzlichen Grundlagen sollten spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein. Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen COVID-19-Schutzimpfungen wäre dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste. Auch dafür sollte die Politik die nötigen Voraussetzungen schaffen.
Man wolle als Ärzteschaft die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, solidarisch vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gibt, als jenen der Impfung.