Im Netz findet man zugegebenermaßen nicht viel zu dieser Wahl. Dabei ist es wichtig, sich gerade als Jungmediziner:in darüber zu informieren, wer einen in den Ärztekammern von Land und Bund vertritt – und wie diese Repräsentant:innen gewählt werden.
Dazu muss man wissen: Jedes Bundesland hat eine eigene Ärztekammer („Landesärztekammer“), wählt also getrennt von den anderen seine eigenen Vertreter:innen in das „Parlament“ der Kammer, die sogenannte Vollversammlung. Diese wählt wiederum aus ihrer Mitte heraus einen Präsidenten oder eine Präsidentin, sowie das Präsidium und den Vorstand der Landesärztekammer. Aber was genau ist nun diese Vollversammlung?
Die Vollversammlung soll die gesamte Ärzteschaft repräsentieren. Daher besteht sie zum einen aus Vertreter:innen der angestellten Ärzt:innen – beispielsweise von im Krankenhaus angestellten Ärzt:innen, Turnusärzt:innen, etc. – und zum anderen Anteil aus niedergelassenen, also Allgemein- und Fachärzt:innen. Diese beiden Gruppen werden auch als Kurien bezeichnet.
Jede Kurie hat für sich nun ebenso eine:n Vorsitzende:n und zwei Vertreter:innen – und diese drei vertreten nun gemeinsam in der Vollversammlung sowie in den Kurienversammlungen der Österreichischen Ärztekammer („Bundesärztekammer“) ihr jeweiliges Bundesland, gewichtet nach der Mitgliederstärke der Länder.
Good to know: Wann darf ich an der Wahl teilnehmen?
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Wahl besteht darin, als ordentliches Kammermitglied in der Ärzteliste eingetragen zu sein und regelmäßig seinen Beruf auszuüben. Das betrifft zur aktuellen Wahl übrigens rund 5.000 Ärzt:innen mehr als noch vor 5 Jahren zur letzten. Ob du als ordentliches Mitglied eingetragen bist, erfährst du bei der Standesführung deiner Landesärztekammer.
So weit, so gut. Aus den beiden Kurien werden also Repräsentant:innen aus den jeweiligen Ländern und Sektionen in die bundesweite Vollversammlung gewählt – und von ihnen wird am 24. Juni in der ersten konstituierenden Sitzung schließlich der oder die Präsident:in der Österreichischen Ärztekammer („Bundesärztekammer“) bestimmt. Hier könnte es spannend werden, denn der aktuelle Präsident Thomas Szekeres möchte mit seiner eigenen „Liste Szekeres“ unbedingt einen Wahlsieg erreichen, allerdings muss er sich erstmal auf Wiener Ebene durchsetzen. Schon bei der letzten Wahl hat er sich mit seinem Widersacher Johannes Steinhart ein knappes Rennen geliefert.
In einigen Bundesländern steht zudem ein Generationenwechsel bevor, weil bisherige Mitglieder:innen in den Ruhestand gehen, wie es beispielsweise bei Vertreter:innen aus den Ländern Vorarlberg, Tirol oder Burgenland der Fall ist. Spannung verspricht aber auch, dass die impfkritische MFG Kandidat:innen ins Rennen schickt. Auch wenn sie bei den Mediziner:innen eher eine Randgruppe darstellen, so konnte sie bei allgemeinen Wahlen immerhin in den oberösterreichischen Landtag einziehen.
Das sind die Wahltermine
- Ärztekammer Wien: 19. März 2022
- Ärztekammer Niederösterreich: 02. April 2022
- Ärztekammer Burgenland: 30. März 2022
- Ärztekammer Oberösterreich: 06. April 2022
- Ärztekammer Steiermark: 07. April 2022
- Ärztekammer Kärnten: 01. April 2022
- Ärztekammer Salzburg: 08. April 2022
- Ärztekammer Tirol: 22. Februar 2022 (Das Ergebnis könnt ihr hier abrufen)
- Ärztekammer Vorarlberg: 02. April 2022
- Und last but not least: Am 24. Juni 2022 hat die Österreichweite Ärztekammer hat ihre erste konstituierende Vollversammlung.
An der Ärztekammerwahl teilzunehmen, bedeutet, auf die Zukunft der Ärztinnen und Ärzte dieses Landes Einfluss zu nehmen und diese aktiv mitzugestalten. Wer in Wien lebt und noch eine weitere Motivation braucht: Pro abgegebener Stimme spendet die Ärztekammer zehn Euro zur Unterstützung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen.
Literatur
- Ärztekammer Steiermark, 2022: Wahlen in die Vollversammlung. Grafik abgerufen via https://www.aekstmk.or.at/cms/get_doc2.php?artid=10946&docId=11831 am 03.03.2022
- Vienna.at, 2022: Ärztekammer-Wahl: Szekeres strebt Wiederwahl an. Abgerufen via https://www.vienna.at/aerztekammer-wahl-szekeres-strebt-wiederwahl-an/7285947 am 03.03.2022
- Rechtsinformationssystem des Bundes, 2022: Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztekammer-Wahlordnung 2006, Fassung vom 03.03.2022. Abgerufen via https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005158 am 03.03.2022
- Ärztekammer für Wien: Die Ärztekammer für Wien. Abgerufen via https://www.aekwien.at/ansprechpartner am 03.03.2022
- Ärztekammer für Wien: Zehn Euro pro abgegebene Stimme bei der Ärztekammerwahl für die Ukraine-Hilfe. Abgerufen via https://www.aekwien.at/ am 04.03.2022