Nachfolgend findest du die wichtigsten Informationen zum Studium an deiner Universität.
Medizinische Universität Wien
Curriculumsaufbau
- 1. Abschnitt: 1. – 2. Semester
- 2. Abschnitt: 3. – 8. Semester
- 3. Abschnitt: 9. – 12. Semester
- Klinisch-Praktisches Jahr inkludiert im 3. Abschnitt
Das Studium besteht aus Blöcken, Lines und Tertialen. Das erste Jahr umfasst die Blöcke 1–6, sowie die Lines Soziale Kompetenz, Erste Hilfe Praktikum, Problemorientiertes Lernen und Physikalische Gesundenuntersuchung.
Lateinergänzungsprüfung
Falls du in der Schule kein oder nur in geringem Ausmaß (unter 10 Wochenstunden an einer höheren Schule) Lateinunterricht hattest, musst du eine Ergänzungsprüfung ablegen. Zur Vorbereitung für diese Prüfung gibt es die Vorlesung „Medizinische Terminologie“, zu welcher du angemeldet sein musst um zur Prüfung zugelassen zu werden. Die Ergänzungsprüfung ist bis zum Ende des 2. Semesters zu absolvieren.
Prüfungen
Das typische Jahr im Medizinstudium besteht aus zwei großen Prüfungen jeweils am Ende des Semesters. Nach dem ersten Semester musst du die SIP 1a (summative integrative Prüfung) bestreiten. Sie prüft die Inhalte der Blöcke 1 – 3. Die zweite große Prüfung ist die SIP 1b, welche Ende Juni stattfindet. Sie beinhaltet den Stoff der Blöcke 4 – 6. Beide Prüfungen finden im Single- bzw. einige Fragen auch im Multiple-Choice Modus statt. Wir empfehlen euch die reproduzierten Fragensammlungen der alten Jahrgänge mit der Lernkartensoftware „Anki“ anzusehen, um einen Eindruck zu erhalten, wie die Prüfungsfragen gestaltet sind. In den Lines, Praktika und Seminaren während des Jahres herrscht immanenter Prüfungscharakter. Informiere dich daher vor der Lehrveranstaltung, was du vorbereiten bzw. mitbringen musst. Es gibt z.B. einige Seminare in Block 4 in denen geprüft wird. Bei diesen Lehrveranstaltungen besteht jedenfalls immer Anwesenheitspflicht!
Famulaturen
Im Laufe des Studiums an der Medizinischen Universität Wien musst du 12 Wochen Pflichtfamulatur absolvieren. Diese 12 Wochen teilen sich in 4 Wochen Innere Medizin (vor Eintritt in den 3. Studienabschnitt), 4 Wochen Allgemeinmedizin bzw. Primärversorgung und 4 Wochen in einem frei wählbaren Fach. Die Famulaturen werden erst nach bestandener SIP 1a/b, sowie bestandenem Famulaturpropädeutikum angerechnet. Du hast aber die Möglichkeit schon nach der SIP 1a/b freiwillig zu famulieren, diese Famulatur wird dir allerdings nicht angerechnet. Vor der ersten Famulatur solltest du auf jeden Fall gegen Hepatitis A und B geimpft sein. Die ÖH Medizin Wien bietet dir die Möglichkeit, deinen Impfstatus zu überprüfen und dich gegebenenfalls kostenlos impfen zu lassen. Die Öffnungszeiten und Adresse der ÖH Medizin Wien findest du in einem der folgenden Kapitel dieser Broschüre. Weitere Informationen rund um deine Erste Famulatur findest du in unserem „Famulaturguide“.
Mittagessen
Am Anfang des Semesters kannst du dir bei der ÖH das „Mensapickerl“ holen. Dieses gibt es gegen deine Unterschrift gratis. Mit dem „Mensapickerl“ bekommst du dann in den Mensen 80 Cent Rabatt auf Menüs. Eine Auflistung aller Mensen in Wien findest du unter https://www.mensen.at. Im AKH können Medizinstudierende mit ihrem Studienausweis ebenfalls billiger ein Menü kaufen. In der Nähe der Vorklinik findest du die AAI Mensa (afroasiatisches Institut), die NIG Mensa (Hauptuni – neues Institutsgebäude), den Wiener Deewan, das Weltcafe, Rice & Noodles, das Uni-Eck, die Döneria sowie eine Billa-Filiale.
Bibliothek
In der Bibliothek findest du alle relevanten Bücher für unser Studium. Bücher der Lehrbuchsammlung kannst du sogar 2 Monate entlehnen und dreimal verlängern. Um das erste Mal ein Buch auszuborgen benötigst du neben dem Anmeldeformular (liegt auf) auch noch deinen Studienausweis und einen gültigen Meldezettel. Nähere Infos findest du unter https://ub.meduniwien.ac.at
Medizinische Universität Innsbruck
Curriculumsaufbau
Das Studium an der Medizinischen Universität Innsbrucks ist ebenfalls in drei Abschnitte eingeteilt.
- 1. Abschnitt: 1. und 2. Semester
- 2. Abschnitt: 3. bis 6. Semester
- 3. Abschnitt: 7. bis 12. Semester (inkludiert das KPJ)
Während des Semester habt ihr, begleitend zu den jeweiligen Vorlesungen der Module dazugehörige Praktika. In den ersten zwei Jahren sind das unter anderem Erste Hilfe, Biochemie, Biologie, Anatomie und Histologie.
Quelle: https://www.i-med.ac.at/studium/studierende/docs/
Lateinergänzungsprüfung
Wie schon von der Medizinischen Universität Wien gefordert, müssen auch in Innsbruck jene Studierenden die Ergänzungsprüfung ablegen, die Latein in einem Stundenausmaß von weniger als 10 Wochenstunden in der Schule hatten. Als Vorbereitung für die Prüfung bietet das Sprachenzentrum der Universität Innsbruck speziell für Mediziner einen Semesterkurs an (zwei Mal pro Woche à 3 Stunden). Abgelegt werden muss die Prüfung schließlich bevor man die KMP 2 schreibt.
Quelle: https://www.i-med.ac.at/studium/zulassung/erstzulassung/latein_ergaenzungspruefung.html
Prüfungen
Knapp vier Wochen nach Studienbeginn müsst ihr die erste Prüfung ablegen, die so genannte UKM (Umgang mit Kranken Menschen; 85 Fragen). Ist diese erfolgreich absolviert habt ihr die erste Hürde schon geschafft.
Es folgen Praktikumsprüfungen und anschließend könnt Ihr die KMP 1A (Kumulative Gesamtprüfung; 80 Fragen), am Ende des ersten Semesters beziehungsweise die KMP 2 am Ende des zweiten Semesters. Auch ist es möglich beide dieser Prüfungen am Ende des ersten Jahres in einem zu schreiben. Die KAFD 2 (Klinische und Allgemeinmedizinische Falldemonstrationen; 10 Fragen) und KAFD 2A absolviert ihr vor den KMP´s.
Als angehende Zahnmediziner müsst ihr noch zusätzlich das Modul „Basisausbildung Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ ablegen. Dies besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil, welchen beiden eine Prüfung angehängt ist.
Famulaturen
Im Laufe des Medizinstudiums musst du 18 Wochen Pflichtfamulatur absolvieren. Voraussetzung für die Pflichtfamulaturen ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltungen:
- „Modul 2.40.PR Ärztliche Grundfertigkeiten“,
- „Modul 2.04 VU Untersuchungskurs am Gesunden“ und
- „Modul 2.18 PR Ärztliche Gesprächsführung 2“ im 4. Semester (gemeinsame Prüfung Famulatur OSCE).
Die erfolgreiche Absolvierung von mindestens 12 Wochen Pflichtfamulatur ist Voraussetzung für die Anmeldung zur KMP 6B. Es werden nur jene Pflichtfamulaturen angerechnet, die an Krankenhäusern absolviert werden.
Acht Wochen Pflichtfamulatur sind auf Abteilungen der vorgegebenen Fachrichtungen abzuleisten. In einer Fachrichtung sind mindestens zwei und maximal vier Wochen zu wählen. In Fachrichtungen mit Spezialisierungen darf die Summe der geleisteten Wochen vier Wochen ebenfalls nicht überschreiten, d.h. es können maximal zwei Spezialisierungen gewählt werden.
Vier Wochen Pflichtfamulatur können frei gewählt werden, wobei die Mindestdauer einer Pflichtfamulatureinheit 1 Woche beträgt. Es ist zu beachten, dass in den gewählten Pflichtfamulaturfächern die Lernziele, die im Logbuch Pflichtfamulatur aufgeführt sind, erfüllbar sein müssen. Maximal 2 Wochen Pflichtfamulatur können auch an nicht-bettenführenden Institutionen absolviert werden.
Sechs weitere Wochen Pflichtfamulatur können zusätzlich absolviert werden. Innerhalb dieser sechs Wochen besteht völlige Wahlfreiheit, was die Fächer betrifft, d.h. dass hier auch wieder Fächer für die Pflichtfamulatur gewählt werden können, für die die Maximaldauer von vier Wochen bereits ausgeschöpft wurde. Für diese frei wählbaren Pflichtfamulaturen besteht die Möglichkeit einer Anrechnung im Rahmen der freien Wahlfächer (1 Woche Famulatur entspricht 1 ECTS).
Bibliothek
Mit der Errichtung des Lehr- und Lernzentrum der Medizinischen Universität (eröffnet im WS 2019/20) wurde die Medizinisch-Biologische Fachbibliothek geschlossen und der Printbestand im Freihandbereich der Hauptbibliothek aufgestellt. Neben der Möglichkeit sich jegliche für das Studium relevanten Bücher auszuborgen, werden den Studierenden dort auch Lernplätze geboten. Das Entlehnen von Büchern ist sehr unkompliziert und funktioniert einfach mit dem Studentenausweis. Nach dem Ablauf einer Frist müssen entlehnte Artikel zurückgegeben werden oder aber können weitere zwei Mal (online oder vor Ort) verlängert werden.
Medizinische Universität Graz
Das Diplomstudium Humanmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als Arzt/Ärztin für alle Fachrichtungen vor. Es werden theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten in integrativer, themenzentrierter und patienten-orientierter Form vermittelt. Besonderen Stellenwert nehmen humanwissenschaftliche Aspekte im Sinne des biopsychosozialen Modells ein. Weiters werden die Grundzüge wissenschaftlichen Denkens vermittelt.
Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
Erstmals in Österreich bietet die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften ein vollwertiges, bologna-konformes Medizinstudium an.
Die medizinische Ausbildung setzt sich aus zwei Studiengängen zusammen:
Das Bachelorstudium Health Sciences ist der erste Teil und eröffnet Zugang zu neuen Berufsfeldern in den Gesundheitswissenschaften. Der Abschluss des BA Health Sciences stellt die Voraussetzung für das darauf aufbauende Masterstudium Humanmedizin der KL dar.
Das Masterstudium Humanmedizin ist der zweite Teil des bologna-konformen Medizinstudiums und dient der wissenschaftlichen Vorbildung für den ärztlichen Beruf sowie der Vermittlung der Kompetenzen, die für die selbstständige ärztliche Berufsausübung notwendig sind.
Bachelorstudium Health Sciences
Die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften bietet erstmals in Österreich ein nach dem Bologna-Modell ausgerichtetes, interdisziplinär aufgebautes Studienangebot im Bereich der Medizin an: Das Bachelorstudium Health Sciences eröffnet den Studierenden den Zugang zu neuen, innovativen Berufsfeldern in den Gesundheitswissenschaften und stellt die Grundlage für die MedizinerInnen-Ausbildung dar.
Durch die Integration der Felder Humanmedizin, Medizintechnik und Gesundheitsökonomie werden medizinische ExpertInnen mit einem zukunftsorientierten Qualitätsprofil ausgebildet: Die AbsolventInnen verfügen dank einer strukturierten Vermittlung professioneller Fähigkeiten über eine fachübergreifende Kommunikations- und Lösungskompetenz. Sie sind in der Lage, gesundheitswissenschaftliche Probleme wahrzunehmen und zu lösen. Sie finden sich in einer vernetzten Umgebung des gesamten Public Health-Bereichs zurecht und können Problemstellungen adäquat kommunizieren und agieren.
Die AbsolventInnen verfügen dank einer strukturierten vernetzten Vermittlung professioneller Fähigkeiten und eines interdisziplinär erarbeiteten Wissens über eine fächerübergreifende Kommunikations-, Handlungs- und Lösungskompetenz in medizinischen, medizintechnischen und gesundheitsökonomischen Fragestellungen. Der Abschluss des Bachelorstudiums Health Sciences stellt die Voraussetzung für das integrative angelegte Masterstudium Humanmedizin dar. Er ersetzt aber nicht das Studium Humanmedizin.
Studienaufbau
Der Unterricht findet in allen Semestern in Modulen statt. Diese sind zeitlich und inhaltlich so strukturiert, dass sie den Erfordernissen der Interdisziplinarität gerecht werden. Im 1. und 2. Studienjahr werden im Rahmen der Module Wissen und Verständnis auf mehreren Ebenen (Grundlagenwissen, Bedeutungskontext, Fertigkeiten und Wissenschaftliche Fundierung) vermittelt. Zur Heranführung an das Masterstudium Humanmedizin und an die klinisch-praktische Ausbildung findet im 3. Studienjahr ein Vertiefungsjahr mit Hauptfokus auf medizinische Inhalte statt. Dieses Vertiefungsjahr wird mit einem Famulaturpropädeutikum und einem Krankenhauspraktikum beziehungsweise einer erweiterten Berufsfelderkundung im 4. Semester vorbereitet.
Abschluss
Die Studierenden schließen das Bachelorstudium Health Sciences mit einer Abschlussprüfung und der Abfassung einer Bachelorarbeit ab. Diese kann die Grundlage für das Studienexposé und die darauf folgende Master-Thesis darstellen.
Die Bachelorarbeit dient der Entwicklung und dem Nachweis theoretischer und methodischer Kompetenzen des gesundheitswissenschaftlichen Arbeitens. Methodisch korrektes und systematisches Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit sowie die wissenschaftlich korrekte Präsentation der Ergebnisse (mündlich und schriftlich) sind nachzuweisen. Der Aufbau soll bereits einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen.
Masterstudium Humanmedizin
Das Masterstudium Humanmedizin baut auf dem Bachelorstudium Health Sciences auf: Es dient der wissenschaftlichen Vorbildung für den ärztlichen Beruf sowie der Vermittlung der Kompetenzen, die für die selbstständige ärztliche Berufsausübung notwendig sind. Zusätzlich werden die Schlüsselkompetenzen der Medizinischen ExpertIn – Professionelles Handeln, Interprofessionelle Zusammenarbeit und Kommunikation – und weitere Kernqualitäten für den ärztlichen Beruf im Lehrangebot entsprechend berücksichtigt. Das Masterstudium Humanmedizin wird mit dem akademischen Grad Dr. med. univ. abgeschlossen.
Die Studierenden erhalten eine breite medizinische Bildung durch die Vermittlung umfassender Kenntnisse mit starkem Fokus auf praxisorientierten Unterricht und einer frühen Auseinandersetzung mit konkreten humanmedizinischen Fragestellungen. Der Schwerpunkt liegt auf multidisziplinären, gesundheitswissenschaftlichen Inhalten.
Dank der integrativen Ausbildung mit Fokus auf Technik und Ökonomie verfügen die AbsolventInnen über hohe interdisziplinäre Kommunikations- und Lösungsfähigkeiten, haben exzellente klinische Fertigkeiten und sind verantwortungsvolle EntscheidungsträgerInnen eines fortschrittlichen Gesundheitssystems. Das Studium zeichnet sich durch eine hohe Praxisorientierung aus, die über den Universitätsklinikverbund St. Pölten, Krems und Tulln sichergestellt ist.
Mit den Wahlfächern „Biomedical Engineering“, „Health Economics/Health Care Management“ und „Applied Clinical Science“ haben die angehenden ÄrztInnen die Chance, sich im Masterstudium auf diese Forschungsbereiche zu spezialisieren.
Studienaufbau
Im 1. und 2. Studienjahr werden im Rahmen der Module klinische Fertigkeiten und Fähigkeiten im Kleingruppenunterricht trainiert. Die spezifisch gesundheitswissenschaftlichen Inhalte konzentrieren sich auf Problemstellungen, die HumanmedizinerInnen häufig in der Praxis begegnen. Zur klinisch-praktischen Ausbildung findet im 3. Studienjahr ein Praktisches Jahr im Umfang von 48 Wochen statt.
Abschluss
Die Studierenden schließen das Masterstudium Humanmedizin mit der Entwicklung einer Masterthesis ab. Dazu wird bereits im ersten Semester des Masterstudiums eine Projektstudie in Form eines Exposés vorstellt. Über Wahlpflichtlehrveranstaltungen erarbeiten die Studierenden ein spezifisches methodologisches Wissen, um daraus einen Projektstudienplan für die Masterthesis entwickeln und finalisieren zu können. Die Wahlpflichtlehrveranstaltungen dienen der Vorbereitung auf die Erarbeitung der Masterthesis. Sie sind aus einem Angebot an Wahlpflichtmodulen wählbar. Zu den Wahlfächern zählen: Biomedical Engineering, Health Economics/Health Care Management und Applied Clinical Science
Der/die BetreuerIn der Mastersthesis kann dem Studierenden in Absprache mit dem Studiengangsleiter den verbindlichen Besuch eines freien Wahlfaches im Umfang von 10 ECTS vorschreiben, wenn dies für die methodischen und inhaltlichen Anforderungen zur Durchführung des Masterthesis-Projekts nötig ist. In Absprache mit dem/r BetreuerIn und StudiengangsleiterIn werden dazu freie Wahlfächer (hauptsächlich im Wahlfach „Biomedizinische Technik“) absolviert.
Paracelsus Medizinische Privatuniversität
Das Curriculum beinhaltet eine fünfjährige Studiendauer. Das erste, zweite und dritte Studienjahr umfassen jeweils 40 Wochen, das vierte und das fünfte Jahr 48 Wochen. Im fünften Studienjahr sind zwischen 30 bis 34 Wochen klinische Praktika (KPJ) zu absolvieren. Die Unterrichtsstunde dauert jeweils eine volle Stunde, also 60 Minuten.
Studienbeginn
Das Studium beginnt jeweils in der letzten Augustwoche. Ein späterer Anfang des Studiums ist leider nicht möglich. Das Studium der Humanmedizin an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Medizinstudium an öffentlichen Universitäten, Details dazu werden nachfolgend erläutert.
Studium
Dieses enthält neben dem international vorgegebenen Lehrstoff zahlreiche Inhalte, die in eine traditionelle Medizinerausbildung bisher kaum Eingang gefunden haben, aber den Erfordernissen der modernen Zeit entsprechen. Als solche sind anzuführen:
- Ernährungsmedizin
- Gesundheitsökonomie
- Allgemein-, Familien- und Präventivmedizin
- Wachstum und Entwicklung
- Aging und Geriatrie
- Medizin und Ethik
- Professionalität in der Medizin
- Forschen und wissenschaftliches Arbeiten
- Geschlechtsspezifische medizinische Aspekte (Gender-Medizin)
- Kommunikative und soziale Kompetenzen
Weiters lernt der Studierende neben einem professionellen Umgang und einer für die Bedürfnisse des Patienten entsprechenden Kommunikation die Bewältigung von Krisensituationen im klinischen Alltag. Neben diesem patientenorientierten Unterricht werden auch die Grundzüge von Forschung bzw. des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt.
Praxisnahe Ausbildung
Bereits am Ende des ersten Jahres haben die Studierenden Kontakt mit Patienten, wobei am Anfang das Erlernen des Umgangs und der Gesprächsführung mit den Patienten stehen. Dieser Kontakt nimmt im Laufe der weiteren Ausbildung stetig zu und wird unter dem Begriff „Bedside Teaching“ zusammengefasst. Diesem ist während des gesamten Studiums breiter Raum gewidmet.
Problemorientiertes Lernen
Der in Kleingruppen – wo immer möglich und sinnvoll – durchgeführte Unterricht ist durch selbstständiges Erarbeiten der diagnostischen und therapeutischen Schritte, unter Supervision erfahrener Kliniker, gekennzeichnet. Nicht vertikales, sondern horizontales Lernen, d.h. das ganzheitliche Erfassen eines Funktionssystems, ist das Wesen des gesamten Unterrichtes.
Kurze Studiendauer
Das intensive Lehrangebot bei gleichzeitig straffer Organisation ohne Leerlaufzeiten erlaubt eine Verkürzung der Studiendauer auf fünf Jahre. Voraussetzung für dieses komprimierte Studium sind hochmotivierte Studierende und Lehrende.
Auswahl der Studierenden
Die Paracelsus Medizinische Privatuniversität wählt ihre Studierenden auf Grundlage eines Aufnahmeverfahrens aus. Dies hat zum Ziel, Kandidaten aufzunehmen, welche aufgrund ihrer sozialen Kompetenz und intellektuellen Fähigkeiten die besten Voraussetzungen für das Medizinstudium mitbringen. Universitätseigene Förderungen, staatliche Stipendien sowie Vorfinanzierungsmodelle sollen allen Studierenden ermöglichen, die Studiengebühren aufzubringen. Die Paracelsus Universität ermutigt ausdrücklich alle hochqualifizierten Kandidaten, sich um einen Studienplatz zu bewerben.
Anzahl der Studierenden
Die Anzahl der Studierenden von etwa 50 pro Jahr erlaubt einen individuellen, praxisnahen und mit hoher Effizienz geführten Unterricht in kleinen Gruppen.
Niedrige Ausfallsquote
Die Auswahl der Studierenden in einem aufwändigen und anspruchsvollen Auswahlverfahren, die niedrige Zahl an Studierenden sowie ein exzellentes Studierenden-/Professorenverhältnis haben eine relativ niedrige Ausfallsrate zur Folge. Der Umgang von Lehrenden mit Lernenden orientiert sich an angloamerikanischen Vorbildern: Wer das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat, ist jetzt ein geschätzter Partner, von dem jedoch erwartet wird, dass er seinerseits die geforderten Leistungen erbringt.
Optimales Studierenden / Lehrerverhältnis
Ein Lehrender unterrichtet durchschnittlich weniger als 10 Studierende. Jeder Studierende wird – wenn erwünscht – von einem Mentor betreut.
Wissenschaft und Forschung
Im 4. Jahr des Studiums ist ein Forschungstrimester eingeplant. Im Rahmen dieses Trimesters (vier Monate) erfolgt die Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Die Mitarbeit an laufenden Forschungsprojekten der Kliniken und Institute der Paracelsus Universität hat zum Ziel, das Studium mit einer wissenschaftlichen Publikation möglichst in einem Peer-review-Journal abzuschließen.
Auslandserfahrung und Internationalität
Für Auslandserfahrung und Internationalität im 4. Studienjahr (Forschungstrimester) und im 5. Studienjahr (elektive Rotationen) sind Aufenthalte an diversen inländischen Lehrkrankenhäusern der Paracelsus Universität und ausländischen Institutionen (z.B. Mayo Clinic) möglich und werden in einer großen Vielfalt angeboten.
Um den Studienabgängern eine internationale Karriere zu ermöglichen, muss der erste Teil der amerikanischen Zulassungsprüfung für Ärzte (USMLE Step 1) von den Studierenden des 3. Studienjahres verpflichtend abgelegt werden. Die USMLE-Prüfung findet in München statt. Ein Abschluss des Humanmedizinstudiums an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität ist ohne erfolgreiche Ablegung dieser Prüfung nicht möglich. Es besteht jedoch eine Wiederholungsmöglichkeit bis zum Ende des 5. Studienjahres, nach der ersten Wiederholung muss jedoch ein Jahr pausiert werden.
Aufbau des Studiums
Der Studienplan weist eine Reihe moderner, für die heutige Zeit absolut notwendiger Lehrveranstaltungen auf, von denen einige im Folgenden aufgelistet sind:
- Erstes Jahr: Anatomie Track I (Muskuloskelettaler Präparierkurs, Vorlesung Systematische Anatomie, Seminar Neuroanatomie), Anatomie Track II (Embryologie, Histologie), Einführung in die Patientenbetreuung, Biologie, Molekularbiologie und Genetik, Medizinische Ethik, Notfallmedizin
- Zweites Jahr: Einführung in die Patientenabklärung, Wachstum und Entwicklung, Organsysteme im Sinne einer klinischen Physiologie, Immunologie, Anatomie Track III (Topographischer Präparierkurs), Zellbiologie und Pathologie, Biostatistik und Dokumentation.
- Drittes Jahr: Pharmakologie, Mikrobiologie, Klinische Pathophysiologie der Organsysteme, Chirurgische Propädeutik, Epidemiologie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie. Nach Abschluss des dritten Jahres muss die amerikanische Zulassungsprüfung USMLE Step 1 abgelegt werden.
- Viertes Jahr: Forschungstrimester, Notfall-, Intensiv- und Transfusionsmedizin, medizinische Ökonomie, Palliativmedizin, Neurologie und Geriatrie, Professionalität in der Medizin, Allgemein- und Familienmedizin, Innere Medizin, Chirurgie, Kinder- und Jugendheilkunde, Psychiatrie
- Fünftes Jahr: Kurs Integrative Versorgung (POL-Kurs), Simulationskurs, Abschlussseminar mit Feedback zum Studium, 30-34 Wochen Klinisches Praktikum (KPJ)
Längsschnittkompetenzen: 1. – 5. Studienjahr
WIKO (Wissenschaftskompetenz):
Erwerb von wissenschaftlichen Kompetenzen und Unterstützung bzw. Vorbereitung auf das Forschungstrimester
- 2. Studienjahr: Epidemiologie
- 2. Studienjahr: WPF Ringvorlesung Molekulare Medizin
- 3. Studienjahr: Statistik
- 3. Studienjahr; Literaturstudium und -analyse
LEKO (Lernkompetenz):
- 1. Studienjahr: Lerntypen (Analyse)
- 4. Studienjahr: Beginn Forschungsarbeit, Scientific Paper Writing und Diplomarbeit, Refresher-Datenbanken
- 5. Studienjahr: Vorbereitung auf praktische Abschlussprüfung OSCE
NOKO (Notfallkompetenz)
SOKOKO (Soziale und Kommunikative Kompetenz)
1.-5. Studienjahr: Lehrveranstaltungen (Gruppenarbeiten, Supervision, Burnout-Prophylaxe, PMU-Camp,…)
Das Studium ist nicht in einzelne Abschnitte unterteilt – die Lehrveranstaltungen sind aber blockweise gestaltet und bauen aufeinander auf.
Klinischer Unterricht
Der klinische Unterricht beginnt bereits während des ersten Studienjahres mit den Lehrveranstaltungen „Einführung in die Patientenbetreuung“ und „Notfallmedizin“ und wird im zweiten Studienjahr mit dem Kurs „Einführung in die Patientenabklärung“ fortgesetzt. In diesem Kurs werden die Studierenden mit den klinischen Untersuchungstechniken in den Fächern HNO, Augenheilkunde, Kardiologie, Gastroenterologie, Neurologie, Pneumologie, Urologie und in weiteren Disziplinen sowie mit der Anamnese-Erhebung vertraut gemacht.
Einen großen Schwerpunkt im zweiten Studienjahr bildet die Klinische Physiologie und Pathophysiologie der einzelnen Organsysteme, die als Grundlage für die Klinische Pathophysiologie der Organsysteme im dritten Studienjahr dient.
Im dritten Studienjahr werden weitere klinische Fächer angeboten, wie HNO, Augenheilkunde, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie, Neurochirurgie, Anästhesiologie und Urologie.
Der klinische Part verdichtet sich im vierten Studienjahr noch mehr (klinische Rotationen). Das fünfte Studienjahr hat 30-34 Wochen klinisches Praktikum.
Das Forschungstrimester
Das Forschungstrimester im vierten Studienjahr ist verpflichtender Bestandteil des Curriculums. Es soll dem Studierenden, der ein Basiswissen in theoretischen Teilgebieten der Medizin mitbringt und eine gewisse Erfahrung mit klinischen Fragestellungen gesammelt hat, die Möglichkeit bieten, an einem theoretischen oder klinischen Forschungsprojekt an den Kliniken und Instituten der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität oder an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg oder einer Partneruniversität / einem Lehrkrankenhaus mitzuarbeiten.
Medizinische Fakultät der Sigmund Freud Privatuniversität
Bachelor in Humanmedizin
Stufe 1 der Lernspirale beginnt im Bachelor-Studium mit dem Einführungsblock Grundlagen des Lebens, in dem medizinrelevantes Grundlagenwissen als erste Stufe der humanbiologischen Lernspirale vermittelt wird.
Der in der Schule erworbene, zum Teil unterschiedliche Wissensstand in den naturwissenschaftlichen Fächern wird an die Erfordernisse des Medizinstudiums angeglichen und die für das Grundverständnis der Funktion des menschlichen Körpers benötigten biologischen, biochemischen, klinisch-chemischen und physiologischen Kenntnisse werden vermittelt.
In den folgenden Modulen werden die Organsysteme des menschlichen Körpers unter Berücksichtigung des zuvor erworbenen naturwissenschaftlichen Basiswissens interdisziplinär, unter Einbeziehung fast aller medizinischen Fächer, vom Bau über die Funktion bis zu den typischen pathophysiologischen Prinzipien mit Erörterung und Demonstration ausgewählter Krankheitsbilder nach den Standards des Schweizer Lernzielkatalogs besprochen.
Bei den theoretischen Inhalten konzentriert sich die Ausbildung vor allem auf das Grundverständnis von Bau, Funktion und Erkrankung des menschlichen Körpers. Theoretische Details, die nur für spezielle Krankheitsbilder relevant sind, werden in den Master-Studienabschnitt ausgegliedert.
Im 6. Semester des Bachelor-Studiums werden als zweite Stufe der Lernspirale mit einem transdisziplinären anatomischen Präparierkurs und dem Abschlussblock des Studiums „Chronische Krankheit und Schmerz“ zentrale anatomische, pathologische und physiologische Grundkonzepte wiederholt und vertieft.
Quelle: https://med.sfu.ac.at/de/studienangebot-med/bachelorstudiengaenge/
Master in Humanmedizin
Das Masterstudium in Humanmedizin, welches zur Zeit nur in Wien angeboten wird, baut auf dem Bachelorstudium der Humanmedizin (BSc.) auf.
Medizinische Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz
Bachelorstudium Humanmedizin
Neu im Studienangebot der JKU Linz ist seit Herbst 2014 das Studium der Humanmedizin. Als erste österreichische Universität bietet die Johannes Kepler Universität Linz gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Medizinische Universität Graz das Studium der Humanmedizin im Bachelor-Master-System an.
Die wissenschaftlichen Forschungsschwerpunkte liegen auf Versorgungsforschung und klinischer Altersforschung, zwei fachübergreifende Forschungsgebiete, die sich beide mit sich verändernden Anforderungen eines modernen Gesundheitswesens auseinandersetzen. Die JKU Linz zeichnet eine starke fachübergreifende Kooperation zwischen den Fakultäten aus. Zahlreiche Institute und Abteilungen der JKU betreiben bereits medizinnahe Forschung. Für das Studium der Humanmedizin bieten sich somit beträchtliche Synergien für Wissenschaft und Lehre.
Die Studierenden im Bachelorstudium Humanmedizin absolvieren die viersemestrige vorklinische Ausbildung an der Medizinischen Universität Graz, das fünfte und sechste Semester findet an der JKU statt. Im Rahmen der Kooperation der beiden Universitäten ist eine dauerhafte Entsendung von 120 (von im Vollausbau insgesamt 300) Studierenden für die vorklinische Ausbildung an die Medizinische Universität Graz vorgesehen.
Quelle: https://www.jku.at/studium/studienarten/bachelordiplom/ba-humanmedizin/
Masterstudium Humanmedizin
Der Abschluss des Bachelorstudiums Humanmedizin an der JKU berechtigt ohne Auflagen zur Zulassung zum Masterstudium, das gänzlich an der JKU durchgeführt wird. Die Schwerpunkte liegen auf den Bereichen der Alters- und Versorgungsforschung. Neben der fachlichen Kompetenz wird, insbesondere durch das klinisch-praktische Jahr, Wert auf die Entwicklung sozialer Kompetenz gelegt. Im vierten und fünften Semester sind die Studierenden verpflichtet, eine Masterarbeit zu verfassen.
Quelle: https://www.jku.at/medizinische-fakultaet/
Rechte von Famulierenden laut Ärztegesetz 1998
Gesetzestext
§ 49 Abs. 4 und 5 Ärztegesetz 1998 lautet:
(4) Die in Ausbildung stehenden Studenten der Medizin sind, sofern sie vertrauenswürdig und gesundheitlich geeignet sind, zur unselbständigen Ausübung der im Abs. 5 genannten Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärzte berechtigt. Eine Vertretung dieser Ärzte durch Turnusärzte ist zulässig, wenn der Leiter der Abteilung, in deren Bereich die Ausbildung von Turnusärzten erfolgt, schriftlich bestätigt, daß diese Turnusärzte über die hiefür erforderlichen medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
(5) Tätigkeiten im Sinne des Abs. 4 sind:
- Erhebung der Anamnese,
- einfache physikalische Krankenuntersuchung einschließlich Blutdruckmessung,
- Blutabnahme aus der Vene,
- die Vornahme intramuskulärer und subkutaner Injektionen und
- einzelne weitere ärztliche Tätigkeiten, sofern deren Beherrschung zum erfolgreichen Abschluss des Studiums der Medizin zwingend erforderlich ist und die in Ausbildung stehenden Studenten der Medizin nachweislich bereits über die zur gewissenhaften Durchführung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad dieser Tätigkeiten verfügen.
Erläuterung
Auf Grund des § 49 Abs. 4 und 5 Ärztegesetz 1998 dürfen Studierende der Medizin zu bestimmten einfacheren, risikoarmen ärztlichen Tätigkeiten (Anamnese, einfache physikalische Krankenuntersuchung einschließlich Blutdruckmessung, Blutabnahme aus der Vene, Vornahme intramuskulärer und subkutaner Injektionen) bzw. zur Hilfeleistung bei anderen ärztlichen Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht des/der ausbildenden Arztes/Ärztin herangezogen werden. Ausbildender Arzt ist grundsätzlich der/die jeweilige LeiterIn der Famulatur, also der/die betreffende AbteilungsleiterIn oder niedergelassene Arzt/Ärztin. Mit der Durchführung der Famulatur kann jedoch auch ein Facharzt/eine Fachärztin der betreffenden Abteilung betraut werden. Besonders qualifizierte Turnusärzte können in die Ausbildung der Studierenden eingebunden werden, sofern eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des/der Abteilungsleiters/-leiterin vorliegt. Der/die Famulaturleiter/-in ist den Studierenden namhaft zu machen.
Die Studierenden unterliegen den Anweisungen und der ständigen Kontrolle („Anleitung und Aufsicht“) der ausbildenden ÄrztInnen, die in jedem Einzelfall zu beurteilen haben, ob dem/der betreffenden Studierenden eine bestimmte Tätigkeit auch tatsächlich zugemutet werden kann. Aufsicht bedeutet aber nicht automatisch „Draufsicht“ (ständiges „über die Schulter schauen“). Anleitungsausmaß, Aufsichtsintensität und -mittel haben sich nach Ausbildungsstand, Erfahrung, Verlässlichkeit und Auffassungsgabe des/der Studierenden sowie nach Komplexität und Gefährlichkeit der jeweiligen Tätigkeit zu richten. Bei Studierenden dürfen keine Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vorausgesetzt werden, die nicht im Rahmen von vorangegangenen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen nachzuweisen waren. Es müssen zunächst auch einfache und ungefährliche Verrichtungen demonstriert, ausführliche Erklärungen und Tipps gegeben und die Handgriffe kontrolliert („Draufsicht“) werden. Allmählich ist den Studierenden dann die eigenständige Durchführung von bzw. Mitwirkung an verschiedenen routinemäßigen Tätigkeiten zu ermöglichen. Ärztliche Tätigkeiten dürfen Studierenden nur dann überlassen werden, wenn sich der/die ausbildende Arzt/Ärztin genauestens vergewissert hat, dass sie diese auch beherrschen, und durch Aufsichtsmaßnahmen (begleitende bzw. nachprüfende Kontrolle) die Qualität der Patientenversorgung gewährleistet wird. Zu besonders gefahrengeneigten Tätigkeiten dürfen Studierende der Medizin überhaupt nicht herangezogen werden.
Haftungsrechtliche Konsequenzen
Die medizinische Versorgung eines Patienten im Rahmen der Famulatur erfolgt auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages, den der Patient mit dem Träger der Behandlungsstätte bzw. dem/der niedergelassenen Arzt/Ärztin im Zuge der Behandlung abschließt. Werden bei Erbringung der Behandlungsleistungen Studierende der Medizin eingesetzt und kommt bei der Famulatur ein(e) PatientIn durch das Fehlverhalten eines/einer Studierenden zu Schaden, können der Träger der Behandlungsstätte und der/die behandelnde Arzt/Ärztin haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er/sie eine(n) für die konkrete Tätigkeit ungeeigneten Studierenden einsetzt und/oder diesem/dieser gegenüber seine Aufsichts- und Anleitungspflichten verletzt. Wird der Träger der Behandlungsstätte bzw. der/die ausbildende niedergelassene Arzt/Ärztin vom geschädigten Patienten zum Schadenersatz herangezogen, kann dieser/diese Rückersatzansprüche gegenüber dem/der Studierenden geltend machen, die jedoch nach Maßgabe des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DNHG) gemäßigt werden können bzw. bei einer entschuldbaren Fehlleistung gänzlich entfallen.
Auch die Studierenden selbst können unmittelbar für Patientenschäden schadenersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die durch Behandlungsfehler fahrlässig herbeigeführt worden sind. Jede/r Studierende ist verpflichtet, vor Durchführung einer ärztlichen Tätigkeit zu überprüfen, ob er/sie überhaupt jene Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die konkrete Behandlung ordnungsgemäß durchzuführen. Meint er/sie dieser Maßnahme nicht gewachsen zu sein, hat er/sie diese abzulehnen oder gemeinsam mit dem/der ausbildenden Arzt/Ärztin bzw. mit erfahreneren KollegInnen auszuführen. Führt er/sie die ärztliche Tätigkeit dennoch durch, muss er/sie sich sog. Übernahms-/Einlassungsfahrlässigkeit vorwerfen lassen. Allerdings haben Studierende nach DNHG einen Rückgriffsanspruch gegen den Träger der Behandlungsstätte bzw. den/die ausbildende(n) niedergelassene(n) Arzt/Ärztin, wenn sie selbst zur Haftung herangezogen werden. Die Zivilgerichte würden in einem allfälligen Haftungsprozess berücksichtigen, dass Studierende einem großen faktischen Druck ausgesetzt sind, noch einen niedrigen Ausbildungsstand haben und unentgeltlich tätig werden, was dazu führen kann, dass ein Großteil des Schadenersatzes dem Träger der Behandlungsstätte aufgebürdet würde.
Bei der Durchführung von ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der Famulatur werden die ausbildenden ÄrztInnen auch für den Bund als Träger der Universität bzw. ab 1.1.2004 für die vollrechtsfähige Medizinische Universität tätig. Da die Abhaltung und Beurteilung der Famulatur in Vollziehung der einschlägigen studienrechtlichen Bestimmungen erfolgt, sind die ausbildenden ÄrztInnen als hoheitlich agierende Organe des Bundes einzustufen, weshalb unabhängig von der zivilrechtlichen Haftung des Trägers der Behandlungsstätte, der ausbildenden ÄrztInnen und der Studierenden zusätzlich auch der Bund für Schäden, die der/die ausbildende Arzt/Ärztin in Folge der Vernachlässigung seiner/ihrer Anleitungs- und Aufsichtspflichten mitverursacht hat, nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes (AHG) einzustehen hat.
Versicherungsrechtliche Situation
Für sämtliche Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft besteht eine von der Österreichischen Hochschülerschaft geschlossene Unfall- und Haftpflichtversicherung. Von dieser Versicherung sind grundsätzlich alle Studierenden erfasst, die zum Studium zugelassen worden sind bzw. die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben.
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung besteht ausdrücklich für die den Studierenden „persönlich obliegende Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Personen- und Sachschäden, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben“ und sich u.a. „bei der Ausübung von Tätigkeiten wie z.B. Praktikum oder Famulatur (welche durch Gesetz, Verordnung, Studienplan vorgesehen sind) in allen Ländern der Europäischen Union“ ereignen, bis zu einer Deckungssumme von ˇ 1.000.000 pro Haftungsfall. Der Versicherungsschutz ist allerdings nur dann wirksam, wenn und insoweit der Versicherte in einem Versicherungsfall die Versicherungsleistung nicht von einer anderen Haftpflichtversicherung beanspruchen kann (Subsidiaritätsklausel). Angesichts der für alle Studierenden geltenden Haftpflichtversicherung der ÖH dürfte somit keine Notwendigkeit für Studierende der Medizin bestehen, für Famulaturen eine eigenständige private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Gleiches gilt für die Unfallversicherung, da die Unfallversicherung der ÖH ebenfalls alle Unfälle einschließt, die „bei der Ausübung von Tätigkeiten wie z.B. Praktikum oder Famulatur (welche durch Gesetz, Verordnung, Studienplan vorgesehen sind) in allen Ländern der Europäischen Union“ passieren.
Darüber hinaus sind alle Studierenden gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. i ASVG in der gesetzlichen Unfallversicherung nach ASVG teilversichert.