Ärzte mussten und müssen sich aktuell aber auch abseits Corona intensiv mit Fragen der Hygiene auseinandersetzen – insbesondere dann, wenn sie den Schritt in die eigene Ordination planen. Maximale Infektionsprävention hat dort allerhöchsten Stellenwert, um sowohl Patienten also auch das Personal vor der Übertragung von Keimen zu schützen – mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung . Mit dem richtigen Partner gelingt Hygiene in der Praxis von Anfang an. schülke stellt seine Expertise im Bereich Infektionsprävention seit über 130 Jahren mit Lösungen, Konzepten und Produkten zur Verfügung.
Hygiene nach Plan: So organisieren Sie die Hygiene in Ihrer Praxis
Die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Betrieb der Ordination liegt gemäß der Hygiene-Verordnung1 der Ärztekammer immer beim Ordinationsstätteninhaber. In einer Gruppenpraxis ist die Verantwortung ausdrücklich einem Gesellschafter zu übertragen, der dann als „Hygieneverantwortlicher“ fungiert. Einzelne Aufgaben können an entsprechend geschulte Mitarbeiter delegiert werden (Delegation und Schulung dokumentieren). Der ordinationsführende Arzt bzw. der Hygieneverantwortliche bewertet das Infektionsrisiko anhand des Leistungsspektrums der Ordinationsstätte und legt den Hygieneplan fest.
Im Hygieneplan dokumentiert werden müssen:
- die Schulung und Information der Mitarbeiter über allgemeine Hygieneerfordernisse
- der Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Information und Verantwortung für Reinigung, Desinfektion und Abfallentsorgung
- die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Entsorgung
- und falls Instrumente aufbereitet werden:
- die Information und Verantwortung für die Aufbereitung (Reinigung, Desinfektion und ggf. Sterilisation)
- Verfahrensanweisungen für den Aufbereitungsprozess
- die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Aufbereitung, auch wenn die Aufbereitung für die Ordination (teilweise oder zur Gänze) durch einen externen Auftragnehmer durchgeführt wird.
Gesundheit liegt in Ihren Händen!
Händehygiene, Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen. Die goldenen Verhaltensregeln der Corona-Pandemie kennen wir. Angemessene Händehygiene ist aber auch abseits von COVID-19 eine der effektivsten und gleichzeitig einfachsten Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Krankheitserregern, wie die Weltgesundheitsorganisation WHO seit Jahren propagiert2. Experten schätzen, dass etwa 90 Prozent aller Infektionen in Gesundheitseinrichtungen direkt oder indirekt über die Hände übertragen werden.
Richtige Händehygienemaßnahmen sind also die Grundvoraussetzung um Infektionsketten erfolgreich zu unterbrechen. Zu häufiges Händewaschen löst die Fette aus der Haut und macht die Hände trocken und rissig. Die Folge: Bakterien können in tiefere Hautschichten eindringen und Rötungen oder Juckreiz hervorrufen. Außerdem können geschädigte Hände nicht ausreichend desinfiziert werden, da die alkoholischen Präparate dann bei der Anwendung brennen und die Compliance sinkt. Waschen mit Seife erfolgt zur Reinigung der Hände nach Verschmutzung und ersetzt keine hygienische Händedesinfektion! Die Händedesinfektion, als einzig effektive Maßnahme, die Bakterien und Viren auch wirklich zerstört, kann rasch und jederzeit durchgeführt werden. Mit dem richtigen Produkt werden die Hände gleichzeitig gepflegt (z.B. durch Vitamin E oder Dexpanthenol).
WANN? Die „5 Moments for Hand Hygiene“ der WHO3
Bei allen Tätigkeiten mit unmittelbarem Patientenkontakt ist auf gepflegte, natürliche, kurzgeschnittene Fingernägel zu achten. Handschmuck und künstliche Fingernägel sind zu vermeiden. Bei sterilen, chirurgischen Eingriffen sind diese unzulässig.
WOMIT? Nur sicher mit dem richtigen Produkt
Bei der Wahl des Desinfektionsmittels ist unbedingt auf ein hochwertiges Produkt aus Alkohol mit zugesetzten Pflegestoffen zu achten. Hände weg von „Bio-Ethanol“ und Chlor-Produkten! Produkte mit „Bio-Ethanol“ aus Schnapsbrennereien u. ä., die durch rechtliche Ausnahmeregelungen bis Ende August 2020 verwendet werden durften, enthalten mitunter giftige Fuselalkohole oder Methanol, sind nicht auf Wirksamkeit geprüft und nur selten mit geeigneten Pflegestoffen ausgestattet.
Produkte mit Aktiv-Chlor sind für die Händedesinfektion gar nicht geeignet und auch nicht zugelassen. Hygienegesellschaften raten aufgrund von Hautirritationen dringend von einer solchen Verwendung ab, zumal auch das Übertragungsrisiko nicht wesentlich gesenkt wird.
Oberflächlich betrachtet: Keime lauern überall
Mikroorganismen können auf Gegenständen und Flächen mitunter mehrere Monate überleben. Untersuchungen zeigen, dass z. B. Staphylococcus aureus (auch MRSA) ohne ausreichende Dekontaminationsmaßnahmen bis zu mehreren Monaten auf unbelebten Flächen nachweisbar bleibt4. Eine regelmäßige, gründliche Reinigung und Desinfektion der Ordination muss deshalb unabhängig vom Grad der zu erwartenden (bzw. subjektiv wahrgenommenen) Verschmutzung erfolgen. Erstellen Sie entsprechende Arbeitsanweisungen für die routinemäßige und anlassfallbezogene Reinigung und Desinfektion im Hygieneplan – unter Berücksichtigung spezieller Erreger, wie z.B. MRSA, Noroviren oder Clostridium difficile um bei Verdachtsfällen auch rasch Maßnahmen setzten zu können.
Zusätzlich sind die speziellen, praktischen Angaben – WAS, WANN, WIE, WOMIT und VON WEM zu reinigen bzw. zu desinfizieren ist – übersichtlich in einem Reinigungs- und Desinfektionsplan festzuhalten. Die Reinigung der Ordination ist bei wechselndem Reinigungspersonal mit Datumsangabe zu dokumentieren und abzuzeichnen. Eine Desinfektion des Bodens erfolgt anlassbezogen. Eine Desinfektion von kontaminationsgefährdeten Einrichtungsoberflächen, (z. B. patientennahe Flächen wie Liegen oder Stethoskope), Handläufen und dergleichen erfolgt in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen. Die Auswahl der Desinfektionsmittel ist nach Anwendungszweck und benötigtem Wirkspektrum zu treffen, wobei Desinfektionsmittel zu verwenden sind, die in Expertisenverzeichnissen anerkannter Fachgesellschaften (ÖGHMP oder VAH) gelistet sind.
Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Aufbereitung von Medizinprodukten umfasst die Reinigung, Desinfektion und ggf. Sterilisation sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit. Der Prozess muss gewährleisten, dass das aufbereitete Medizinprodukt bei der folgenden Wiederverwendung keine Gefahr für die Gesundheit (z. B. Infektionen, pyrogenbedingte, allergische oder toxische Reaktionen) darstellt.
Für Instrumente zum Verbandwechsel und der Nahtentfernung ist eine manuelle Reinigung und anschließende Desinfektion der Instrumente mit einem geprüften gelisteten Desinfektionsmittel ausreichend. Die Herstellerangaben für Desinfektionsmittel sowie Medizinprodukte sind zu beachten.
Instrumente zur Anwendung in unsterilen, keimbesiedelten Regionen ( z.B. Untersuchungsbestecke für offene Körperhöhlen im HNO-Bereich) sind manuell oder maschinell zu reinigen und zu desinfizieren (Einwirkzeit dokumentiert einhalten). Vor Wiederverwendung ausreichend mit Trinkwasser nachspülen, um einen Schleimhautkontakt mit Desinfektionsmittellösung zu vermeiden. Manuelle Verfahren sind nur nach dokumentierten Standardarbeitsanweisungen durchzuführen und Produkte zu verwenden, die auf Wirksamkeit geprüft und auf das Medizinprodukt abgestimmt sind.
Für die Aufbereitung von sterilen Medizinprodukten (z. B. OP-Zubehör) ist in der Ordination eine eigene Zone für unrein und rein/steril vorzusehen. Die Zoneneinteilung kann räumlich (auch innerhalb eines Raumes) oder zeitlich erfolgen. Ein Arzt oder ein Mitarbeiter ist als Verantwortlicher für den Aufbereitungsprozess dokumentiert zu benennen.
Die Reinigung und Desinfektion der Instrumente erfolgt je nach Verwendungszweck und Komplexität manuell oder bevorzugt in Reinigungs-Desinfektionsgeräten (RDG). Die Sterilisation der Instrumente erfolgt in einem Dampfsterilisator (gemäß ÖNORM EN 285 oder EN ISO 13060; dokumentiert zumindest 3 Minuten bei 134°C oder 15 Minuten bei 121°C). Es dürfen nur mehr Sterilisatoren mit automatischer Dokumentation verwendet werden. Bei der Aufbereitung thermolabiler Instrumente bzw. Endoskope sind die Herstellerangaben insbesondere hinsichtlich der Sterilisationsart zu beachten.
Für Sterilgutverpackung sind ein Heißsiegelgerät oder Sterilgutbehälter zu verwenden. Das Sterilgut ist trocken und staubgeschützt zu lagern und mit der Lagerdauer zu versehen. Der Ordinationsstätteninhaber ist für die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit der im Rahmen der Medizinprodukteaufbereitungsprozesse eingesetzten Geräte verantwortlich.
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1 Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die hygienischen Anforderungen von Ordinationsstätten und Gruppenpraxen
2 https://www.who.int/infection-prevention/campaigns/clean-hands/en/ zuletzt abgerufen am 26.06.2020.
3 Nach: My 5 Moments for Hand Hygiene (WHO Guidelines on Hand Hygiene in Health Care, 2009)
4 Kramer A., Schwebke I., Kampf G.: How long do nosocomial pathogens persist on inanimate surfaces? A systematic review. BMC Infectious Diseases 2006
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